Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Auftragsproduktionen

  

I .Geltung

1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von der sebwes Media GmbH, Technologiepark 24, 22946 Trittau, (im Folgenden: „Fotograf“) durchgeführten Auftragsproduktionen und sämtliche damit zusammenhängenden Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos an ihn erbringen.

3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der vom Fotografen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne der Fotograf in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

 

II. Angebot & Vertragsschluss 

1 Alle Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Fotograf innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

2 Die Zusendung bestellter Waren oder die Durchführung der beauftragten Dienstleistungen gelten als Annahme.

 

III. Liefer- und Zahlungsbedingungen 

(1) Die Lieferung etwaig angefertigter Fotos erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt Ende der Produktion, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

IV. Auftragsproduktionen

1 Der Fotograf ist berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Ein Anspruch des Kunden auf die Durchführung der Produktion durch bestimmte Personen besteht nicht.

2 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

3 Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

V. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1 Diese AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

4 Das überlassene Bildmaterial verbleibt im Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. Ist der Kunde Verbraucher, steht der Eigentumsübergang an dem Bildmaterial unter der aufschiebenden der Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis durch den Kunden.

5 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

VI. Nutzungsrechte

1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, überträgt der Fotograf dem Kunden Nutzungsrechte an dem gelieferten Bildmaterial nach Maßgabe der folgenden Absätze:

a) Ist der Kunde Verbraucher (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen, redaktionellen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden, § 13 BGB), räumt ihm der Fotograf ein räumlich und zeitlich unbeschränktes ausschließliches Recht zur nicht-kommerziellen Nutzung ein und verzichtet zudem auf sein Recht auf Urhebernennung.

b) In allen sonstigen Fällen wird dem Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt, übertragen. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

c) Das Recht zur Verwendung der Bilder durch den Fotografen nach Maßgabe der Ziffer 3 bleibt hiervon unberührt.

2 Vorbehaltlich Ziffer 1 müssen ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte ist der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung kostenfrei zu verwenden. Der Kunde willigt mit Abschluss des Vertrages insbesondere in die werbliche Nutzung auf den unternehmenseigenen Websites und social-media-Profilen des Fotografen ein. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.

5 Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

 eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen,

 die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziffer V 5 AGB dient.

 jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).

 die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

6 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei gesonderter Kennzeichnung der Bearbeitung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

8 Jegliche öffentliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks „© sebwes Images“ in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

9 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

 

VII. Haftung 

1 Der Fotograf haftet für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, der Fotograf sichert dies in einer entsprechenden Release-Erklärung ausdrücklich zu. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

3 Der Fotograf verwahrt die Negative/Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

VIII. Honorare

1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und etwaiger Künstlersozialabgaben.

2 Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer VI abgegolten.

3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4 Das Honorar gemäß Absatz 1 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

5 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6 Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.

 

IX. Rückgabe des Bildmaterials bei zeitlich begrenzter Nutzung

1 Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

2 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3 Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

X. Vertragsstrafe, Schadensersatz, Vergütung bei Kündigung

1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des Nutzungshonorars zu zahlen. Der Fotograf behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.

2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das Nutzungshonorar zu zahlen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. Der Fotograf ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

3 Schließt der Kunde nach Anbahnung aber vor Abschluss des Vertrages mit dem Fotografen über den gleichen Vertragsgegenstand einen Vertrag, mit einem Dritten, zu dem ihm der Kontakt zuvor durch den Fotografen vermittelt wurde, ab, steht dem Fotografen hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des vom Kunden mit dem Dritten vereinbarten Nettohonorars zu. Der Fotograf ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

4 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt § 649 BGB.

 

XI. Allgemeines

1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich in Textform zu bestätigen.

3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Fotografen.

 

 

Widerrufsbelehrung

 

(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Bei einem Vertrag über die Lieferung physischer Waren beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen  benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei Verträgen, die Dienstleistungen oder die Lieferung von nicht auf einem Datenträger befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand haben, beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

 

sebwes Media GmbH,

Technologiepark 24, 22946 Trittau,

 

Tel.:     04154 – 601507 – 4

Fax.:    04154 – 601507 – 6

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,

 

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung-

 

(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

 

(a) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

(b) zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

(c) über Dienstleistungen, wenn

·       wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und

·       wir mit der Ausführung der Werkleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben, und Sie

·       gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

(d) über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

·       ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

·       seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

 

 

 

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